Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen FLEXCELERATE Solutions (nachfolgend "Auftragnehmer") und deren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Erbringung von Ingenieurleistungen im Bereich der Planung und des Designs von Prozessanlagen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(1) Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Konzeptentwicklung, Basic Engineering, Detail Engineering sowie CAD-gestützte Konstruktion und Simulation von (modularen) Prozessanlagen, insbesondere für Unternehmen der Chemie- und Pharmabranche.
(2) Die Leistungen erfolgen je nach Vereinbarung projektbasiert oder auf Stundenbasis.
(3) Nicht Gegenstand der Leistung sind Bauleitung, Genehmigungsmanagement sowie Rechtsberatung.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung oder durch tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und vollständig bereitzustellen sowie notwendige Entscheidungen ohne schuldhaftes Zögern zu treffen.
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Stunden- oder Pauschalhonorar zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Zusatzleistungen oder Mehraufwand, der nicht im ursprünglichen Leistungsumfang enthalten ist, wird gesondert vergütet.
(3) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(1) Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unverschuldeter Ereignisse oder Mitwirkungsverzögerungen durch den Auftraggeber verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, ist ausgeschlossen.
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit hinsichtlich aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen.
An sämtlichen im Rahmen der Leistung erstellten Plänen, Zeichnungen, Modellen oder Simulationen behält sich der Auftragnehmer das Urheberrecht vor. Eine Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.